
Fort-/Weiterbildung
Berufstätige Menschen wissen um die Bedeutung des lebenslangen Lernens für die berufliche Weiterentwicklung. An den Paritätischen Schulen können Sie Ihre berufliche Qualifikation durch gezielte Fortbildungen in den Bereichen Sozialwesen, Pflege und Gesundheitswesen erweitern.
Die Paritätischen Schulen entwickelt kontinuierlich neue, zukunftsfähige Fortbildungsmaßnahmen, um über ein qualifiziertes Angebot Ihre beruflichen Perspektiven zu sichern.
Zu unserem Angebot zählen auch Seminare in Ihrem Haus. Fragen Sie bei uns an, ob wir Ihr Thema qualifiziert umsetzen können.
Wir sind Kooperationspartner der Paritätischen Akademie Süd und des Paritätischen Bildungswerkes Baden-Württemberg. Außerdem sind wir Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft für berufliche Fortbildung Ortenau.
Eine Übersicht über unsere aktuellen Angebote finden Sie hier.
Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen finden Sie am Seitenende.
INHOUSE-Veranstaltungen
Haben Sie Interesse an Veranstaltungen, die Sie bei uns buchen können, die wir dann bei Ihnen in Ihrer Einrichtung für Ihre Mitarbeiter*innen durchführen werden?
Wir vereinbaren gemeinsam Termine.
Themen und Inhalte der Seminare können gezielt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Sie sparen Reisekosten und Reisezeiten für Ihre Mitarbeiter*innen.
Wir stellen uns gerne auf Ihren hausinternen Bedarf ein.
Fragen Sie nach und sprechen Sie uns an.
Themenvorschläge für INHOUSE-Fortbildungen:
- Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (SIS) (Dauer: 8 UE oder 2 x 4 UE)
- Leitbild und Konzeptionsentwicklung für Teams in Sozialpädagogischen Einrichtungen (Dauer: 24 UE)
- Kognitive Beeinträchtigungen - Risiken erkennen und minimieren (Dauer: 8 UE oder 2 x 4 UE)
- und gerne weitere auf Anfrage
Betreuungskraft § 43b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.
Mit Einsatz von Zusätzlichen Betreuungskräften im Sinne des § 43b SGB XI in stationären Einrichtungen sollen betroffene Personen im Alltag unterstützt und damit ihre Lebensqualität erhöht werden. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Die Betreuungskräfte arbeiten in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams.
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Personzentrierte Alltagsbetreuung
Fortbildung für interessiere Betreuungskräfte nach SGB 43b SGB XI und weitere in der Betreuung Tätige
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (SIS)
Pflegedokumentation mit dem "Strukturmodell nach Beikirch",
für Pflegekräfte in allen Positionen
Familie im neuen (Da-) Heim
Fortbildung für interessierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI und weitere in der Betreuung Tätige.
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Gedächtnistraining mit Spiel
für Menschen, die mit der Methode Spiel andere Menschen zu Gedächtnis-Höchstleistungen animieren möchten
Gesprächführung mit demenziell erkrankten Menschen
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege, Eingliederungshilfe und Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI und weitere In der Betreuung Tätige.
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Gesprächsführung mit psychisch veränderten Menschen
Für interessierte Mitarbeiter/innen in der Altenpflege, Eingliederungshilfe und als Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53 c / § 87 b SGB XI
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Gruppenleitung in Wohneinrichtungen
Diese Fortbildung zur Gruppenleitung soll Ihr Rollenverständnis als Führungskraft und Ihre Teamfähigkeit und Führungskompetenz erhöhen. Teams sind komplexe Gebilde aus unterschiedlichsten Menschen, die sich gemeinschaftlich und wechselseitig verstärkend auf ein Ziel hin ausrichten. Hervorragende Teamleistung ist eine Führungsaufgabe, für die TeamleiterInnen ganzheitlich vorbereitet werden müssen.
Leitbild und Konzeptionsentwicklung für Teams in Sozialpädagogischen Einrichtungen
für Teams in Sozialpädagogischen Einrichtungen
Konflikte mit Menschen in Gesprächen lösen
Für interessierte Mitarbeiter/innen in der Altenpflege, Eingliederungshilfe und als Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53 c / § 87 b SGB XI
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Medizinisch-pflegerische Qualifizierung
für pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Nachqualifizierung von Pflegefachkräften in der Eingliederungshilfe
Pädagogische Kompetenzvermittlung in der Eingliederungshilfe
Spiel als Methode für's Miteinander
Für Menschen, die Spiel als Interaktions- und Reflexionsmethode nutzen möchten
Teamleitung in der Jugendhilfe
Diese Fortbildung zur Teamleitung soll Ihr Rollenverständnis als Führungskraft und Ihre Teamfähigkeit und Führungskompetenz erhöhen. Teams sind komplexe Gebilde aus unterschiedlichsten Menschen, die sich gemeinschaftlich und wechselseitig verstärkend auf ein Ziel hin ausrichten. Hervorragende Teamleistung ist eine Führungsaufgabe, für die TeamleiterInnen ganzheitlich vorbereitet werden müssen.
Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft qualifiziert Sie zur Leitung einer selbständig wirtschaftenden ambulanten oder stationären Einrichtung nach § 71 SGB XI. Sie zielt auf den Erwerb sowie die Vertiefung von Fähigkeiten und Kenntnissen, wie sie für die zielorientierte Aufgabenbewältigung hilfreich sind.
Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für Soziale Berufe
Anmeldung
Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der Paritätischen Schulen an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Anmeldeschluss schicken wir Ihnen eine verbindliche Aufnahmebestätigung mit Rechnung, die spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fällig ist. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht erfolgen.
Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen.
Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Nur vollständige Anmeldungen können verarbeitet werden. Die für die Organisation der Veranstaltung notwendigen personenbezogenen Daten werden maschinell verarbeitet, gespeichert und nur an für die Durchführung der Veranstaltung relevante Personen weitergegeben.
Mit der Anmeldung erklären Sie ihr Einverständnis.
Zugangsvoraussetzungen
Sind Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, so sind die für den Nachweis erforderlichen Unterlagen mit der Anmeldung/Bewerbung einzureichen. Ausnahmen erfolgen nur nach Absprache mit uns.
Stornierung
Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine/einen Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absage bis einen Tag vor Anmeldeschluss und gleichzeitiger Nennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in fallen keine Kosten an. Bei später eingehenden Absagen und bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns.
Verschwiegenheitspflicht
Zum Schutz aller Teilnehmer/innen sind alle zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten und Daten im Rahmen der Fortbildung verpflichtet.
Urheberrecht
Die Teilnehmer/innen erwerben für ausgegebene Unterlagen das Recht der eigenen Nutzung, aber nicht der Vervielfältigung und kommerziellen Verwertung.
Änderungen vorbehalten
Wir behalten uns vor, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z.B. Umbaumaßnahmen) räumlich und/oder zeitlich (z.B. wegen Krankheit der Lehrkraft) zu verlegen oder abzusagen (wenn sich nicht die in der Ausschreibung genannte Mindestanzahl an Teilnehmer/innen angemeldet haben) bzw. eine andere Lehrkraft mit gleichwertiger Qualifikation ersatzweise einzusetzen. Eine Ortsverlegung wird spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss bekannt gegeben. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, den Vertrag binnen einer Woche nach Anzeige der Verlegung zu kündigen. Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, erhalten Sie die gezahlten Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Haftung
Bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind, haftet der Veranstaltungsträger nicht.
Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haften die Paritätischen Schulen gegenüber den Teilnehmern/innen nicht bei Unfällen, es sei denn, der Schaden wurde von den Paritätischen Schulen oder ihren Mitarbeitern/innen schuldhaft verursacht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hausach.