
Ausbildung Arbeitserzieher*in
Warum Arbeitserziehung?
Arbeitserzieher*nnen haben zur Aufgabe, Menschen darin zu helfen, Hindernisse zu überwinden und in Arbeit zu kommen. Der Lebensbereich Arbeitsplatz könnte ohne arbeitserzieherische Förderung von vielen nicht "betreten" werden. Diese Aufgabe wird auf dem Hintergrund des Inklusionsgedankens, der für alle Menschen einen gleichrangigen Zugang am gesellschaftlichen Leben vorsieht, und der demografischen Entwicklung, aus der heraus die Gesellschaft jeden Menschen im arbeitsfähigen Alter brauchen wird, ihren wichtigen Stellenwert behalten.
Arbeitserzieher*innen erschließen beeinträchtigten und behinderten Menschen einen Lebensbereich, der von zentraler sozialer Bedeutung ist: die Berufstätigkeit.
Die Ausbildung ist zertifiziert nach AZAV!
Arbeitserzieher*in (Berufsfachschule)
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine zweijährige berufliche Tätigkeit oder
Realschulabschluss oder Fachschulreife und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich.
zwei Jahre + Berufsanerkennungsjahr
Unseren aktuellen Flyer zur Ausbildung Arbeitserzieher*in finden Sie hier.
1Berufsbild
Arbeitserzieher*innen erschließen von Beeinträchtigungen oder Behinderungen betroffenen Menschen einen Lebensbereich, der von zentraler sozialer Bedeutung ist: die Berufstätigkeit. Die soziale Umgebung des Arbeitsplatzes eröffnet vielen erst den Zugang zu einer Vielzahl von sozialen Erlebnissen, die ansonsten nicht oder nur eingeschränkt erlebbar wären. Der Lebensbereich Arbeitsplatz könnte ohne arbeitserzieherische Förderung von vielen nicht "betreten" werden.
Pädagogisches Ziel in diesem Förderprozess ist, dass die betreuten Menschen in zunehmendem Maße sowohl an ihrem Arbeitsplatz als auch in ihrem alltäglichen Leben tragfähige Eigeninitiative entwickeln können. Hierzu werden ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse des technischen und des lebenspraktischen Bereiches vermittelt.
Eine angemessene Selbstständigkeit am Arbeitsplatz und die selbstständige Gestaltung des eigenen Lebens des Betreuten werden angestrebt. In Sonderfällen müssen Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderung speziell entwickelt, "erfunden", werden. Arbeitserzieher*innen arbeiten also in einer Umgebung, auf die sie in hohem Maße gestalterischen Einfluss ausüben können, sollen und müssen.
Arbeitserziehung ist ein sehr vielseitiges Berufsfeld, dessen hohe Anforderungen an Berufsethos und Engagement hier nur in groben Zügen skizziert werden können.
2Arbeitsfelder
Arbeitserzieher*innen sind in allen Bereichen der sozial- und sonderpädagogischen Praxis tätig: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Berufsbildungswerke zur Unterstützung von Menschen mit Lernbehinderung, Berufsförderwerke und Kliniken zur Rehabilitation Unfallgeschädigter, Jugendhilfeeinrichtungen, Fachkrankenhäuser für Suchtkranke, Strafvollzug, Berufsvorbereitung und Arbeitslosenprojekte für Jugendliche, Einrichtungen zur Integration von Ausländer*innen und Asylbewerber*innen.
3Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine zweijährige berufliche Tätigkeit oder
- Realschulabschluss oder Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung.
Bei der Praxisplatzsuche unterstützt Sie die Schule gerne.
4Ausbildungsverlauf
Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, mit staatlicher Anerkennung drei Jahre.
Die Ausbildung umfasst zwei Jahre Unterricht an der Schule mit jeweils einem dreimonatigen Praktikum pro Jahr. Zur Erlangung der staatlichen Anerkennung muss innerhalb der anschließenden drei Jahre ein Berufsanerkennungsjahr in einer Einrichtung als Arbeitserzieher angeschlossen werden.
5Inhalte der Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus den Unterrichtsfächern:
- Pädagogik mit Heil- und Sonderpädagogik einschließlich Jugendhilfe
- Psychologie und Soziologie
- Psychiatrie und Neurologie
- Arbeitserziehung und Arbeitstherapie
- Didaktik und Methodik
- Rechts- und Berufskunde
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Ethik
- Organisation und Betriebswirtschaft
- EDV
- Fertigungstechniken: Holz, Metall, bildnerisches Gestalten, Werken mit Ton
- Musisch-kreative Bildung
- Medizinisch-pflegerische Grundlagen
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in sozialen und sozialpädagogischen Einrichtungen, die der Erziehung, Ausbildung, Pflege, Resozialisierung und Rehabilitation dienen. Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie gerne.
6Kosten und Ausbildungsvergütungen
24 Schulgeldraten, monatlich: 160,- Euro
Anmeldegebühr: 180,- Euro
Über Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Informationen zur finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben wir für Sie unter Fördermöglichkeiten bereitgestellt.
7Standort
Der Unterricht erfolgt an der Schule in Hausach. Praxisstellen im Umkreis von bis zu 130 km werden ohne zusätzliche Kosten für Praxisproben besucht. Aber auch darüber hinaus sind Praktika möglich.
8Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung benötigt die Schule Bewerbungsunterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH
Ansprechpartnerin: Frau Janina Brändle
Inselstr. 30
77756 Hausach
jb@pari-schulen.de
Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, das dem Kennenlernen und der Klärung von Fragen dient.
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Bewerbungsschreiben bei: (Zum Bewerbungszeitpunkt fehlende Unterlagen sollten baldmöglich – insbesondere vor Ausbildungsbeginn - nachgereicht werden.)
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt
- Zeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Tätigkeiten, amtlich beglaubigt
- Gehilfen-, Gesellen- oder Facharbeiterbrief, amtlich beglaubigt
- Geburts- und sonstige Urkunden zu Namensänderungen im Original
- Passbild für Schülerausweis
Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:
- ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem downloadbaren Formular
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original
Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.
9Verdienst nach Ausbildungsende und Entwicklungsmöglichkeiten
Der Verdienst im Anerkennungsjahr/Berufspraktischen Jahr liegt je nach Tarif der Einrichtung bei ca. 1.602,02 €.
Der Verdienst als ausgebildete Fachkraft beginnt je nach Tarif für eine Vollzeitkraft ohne Schicht- und Wochenenddienst bei ca. 2.892,66 € und steigt rasch an. Ohne weitere zusätzliche Verantwortung (Gruppenleitung o.ä.) liegt das monatliche Bruttogehalt ohne Schicht- und Wochenenddienst nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit derzeit bei 4.307,22 €
Durch Fortbildungen können fachliche Themen vertieft oder Leitungsaufgaben übernommen werden.