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Paritätische Schulen für soziale Berufe -  Hotline 07831/9685-0 Hausach + Offenburg

Wir bilden aus, Wir bilden fort:

Menschlich, Kompetent und Praxisnah

Ausbildung Altenpflegehelfer*in

Warum Altenpflegehilfe?

Altenpflegehelfer*in ist der Helferberuf in der Altenpflege. Die Tätigkeit beinhaltet die Pflege und die Rehabilitation alter Menschen und die Hilfe zu deren eigenständiger Lebensführung unter Anleitung einer Fachkraft. Es ist ein sehr kommunikativer Beruf mit einer großen Nähe zu alten Menschen. Die Ausbildung endet mit einem staatlich anerkannten Abschluss, der auch als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft gilt. Nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels ist der Beruf der Altenpflegehilfe ein Beruf mit Zukunft. Für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die aber ein Sprachniveau von mindestens B1 erreicht haben, oder Menschen, die eine Teilzeitausbildung brauchen, bieten wir in Kooperation mit dem Institut für deutsche Sprache und der Kommunalen Arbeitsförderung Offenburg einen Ausbildungskurs in Teilzeit und mit Sprach- oder persönlicher Förderung an.

Die Ausbildungen sind zertifiziert nach AZAV!

Altenpflegehelfer*in (Berufsfachschule)

Voraussetzung:

Hauptschulabschluss
Bewerber*innen unter 18 Jahren einjährige praktische Tätigkeit oder Vollzeitschule

Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich.

Dauer:

Vollzeit - 12 Monate
Teilzeit - 22 Monate

Unseren aktuellen Flyer zur Ausbildung Altenpflegehelfer*in finden Sie hier.

1Berufsbild

  • Altenpflegehelfer*innen leisten eine umfassende und geplante Pflege unter Anleitung einer Pflegefachkraft in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe oder zu Hause.
  • Sie führen ärztliche Verordnungen aus und helfen bei der Rehabilitation alter Menschen.
  • Sie geben Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung und der eigenständigen Lebensführung.
  • Sie sind fähig bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen zu helfen.
  • Sie unterstützen alte Menschen bei der Freizeitgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte, z.B. Teilnahme an Festen, Ausflügen und kulturellen Veranstaltungen.
  • Sie organisieren und verwalten, z.B. Berichte abfassen, Pflegeleistungen dokumentieren.

2Arbeitsfelder

Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfe, gerontopsychiatrische Institutionen und Krankenhäuser.

3Zugangsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss  und
  • für Bewerber*innen unter 18 Jahren eine einjährige praktische Tätigkeit oder Vollzeitschule und
  • Ausbildungsvertrag mit einer anerkannten Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe. Anbieter von Ausbildungsplätzen sind neben den Gesellschaftern der Schule, KBF gGmbH und Paritätische Sozialdienste die Einrichtungen der Region. Bei der Praxisplatzsuche unterstützen Sie die Paritätischen Schulen gerne.

Für die Teilnahme an der schulischen Ausbildung zum/r Altenpflegehelfer/in in Vollzeit sind Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B 2 - Noten sind dabei nicht entscheidend)  durch ein Zeugnis einer deutschen Schule nachzuweisen. 

4Ausbildungsverlauf

Ausbildungsbeginn für den Vollzeitkurs ist jeweils im September eines Jahres und für den Teilzeitkurs der Oktober.

Die Vollzeit-Ausbildung dauert in Vollzeit ein Jahr und hat einen hohen Anteil an praktischer Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe mit Hospitationen in anderen Einsatzbereichen. Die Schulwoche ist in drei Praxistage und zwei Schultage eingeteilt plus sechs Blockwochen an der Schule in der gesamten Ausbildungszeit. Die Ausbildung endet mit praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Nach deren Bestehen kann die staatliche Anerkennung beantragt werden.

Die Teilzeitausbildung beginnt im Oktober eines Jahres  und dauert 22 Monate. Der Unterricht startet mit einem Unterrichtsblock bis Dezember. Danach erfolgt die Ausbildung  vorrangig in Form von zwei halben Studientagen in der Woche mit fachlichem Unterricht, einem halben Tag sprachlichem Unterricht und individuell gestalteten mindestens 850 Stunden in der Praxiseinrichtung. Hiervon müssen mindestens 100 Stunden in der stationären und mindestens 100 Stunden in Einrichtungen der ambulanten Altenhilfe erfolgen. Die Ausbildung endet mit praktischen, mündlichen und schriftlichen Prüfungen. Die staatliche Anerkennung wird über die Schule beantragt und liegt normalerweise bei Zeugnisübergabe vor.

5Inhalte der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus den Lernbereichen:

  • Altenpflege als Beruf
  • Aufgaben und Konzepte der Altenpflege
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Deutsch
  • Ethik

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt am Ausbildungsplatz in einer stationären/ambulanten Einrichtung der Altenhilfe und wird ergänzt durch Einsätze in Einrichtungen der ambulanten/stationären Altenhilfe, gerontopsychiatrischen Institutionen und Krankenhäusern.

6Kosten und Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Der Verdienst in der Ausbildung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Einrichtung und liegt bei ca. 1.140,69 € brutto.

Informationen zur finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben wir für Sie unter Fördermöglichkeiten bereitgestellt.

7Standort

Vollzeit-Ausbildung: Der Unterricht erfolgt an der Schule in Hausach und zusätzlich in Offenburg.

Teilzeit-Ausbildung: Der Unterricht erfolgt zu großen Teilen in Offenburg, zum kleineren Teil in Hausach. Der Unterricht startet mit einem Unterrichtsblock bis Dezember am Standort Offenburg. Danach erfolgt die Ausbildung  vorrangig in Form von zwei halben Studientagen die Woche mit fachlichem Unterricht an den Standorten Hausach und Offenburg und einem halben Tag sprachlichem Unterricht in Offenburg.

8Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung benötigt die Schule Bewerbungsunterlagen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH
Ansprechpartnerin:  Fachbereichsverantwortliche Kristin Kramer
Inselstr. 30
77756 Hausach
bewerbung@pari-schulen.de

Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch, das dem Kennenlernen und der Klärung von Fragen dient, eingeladen.

Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Bewerbungsschreiben - vorab gerne auch  in digitaler Form - bei.
WICHTIG: Spätestens zum Ausbildungsbeginn müssen die kompletten Unterlagen zusätzlich in der beschriebenen Form bei der Verwaltung abgegeben werden!

  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt, bei Bedarf Zeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Tätigkeiten
  • Geburts- und Urkunden zur Namensänderungen im Original
  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung
  • Passbild für Schülerausweis
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B 2) in beglaubigter Kopie

Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:

  • ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem downloadbaren Formular
  • einfaches polizeiliches Führungszeugnis im Original

Vor oder parallel zum Bewerbungsverfahren können Sie die für Sie passende Praxisstelle suchen. Die Schule kann bei der Suche gerne unterstützen.

Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.

9Verdienst nach Ausbildungsende und Entwicklungsmöglichkeiten

Der Verdienst als ausgebildete AltenpflegehelferIn beginnt je nach Tarif für eine Vollzeitkraft ohne Schicht- und Wochenenddienst bei ca. 2.367,67 € (P 6, Stufe 1 TVÖD) und steigt rasch an.

Durch Fortbildungen können fachliche Themen vertieft werden. Darüber hinaus gilt der Abschluss als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Bei einer Abschlussnote  von 2,5 oder besser ist sogar ein Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr möglich. Mit dem Abschluss zur Fachkraft sind weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.

10Schulfremdenprüfung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*in

Die Schulfremdenprüfung unterscheidet sich zur Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*in in folgenden Punkten:

  • Vorbereitung: Die Anmeldung kann bis spätestens 1. Dezember eines Jahres erfolgen. Die theoretische Vorbereitungszeit ist variabel und läuft über mindestens einen Monat. Die Prüfungszeit liegt im Juli/August.
  • Praktischer Unterricht: Bis zur Prüfung müssen mindestens 850 Stunden angeleiteter praktischer Tätigkeit in einer anerkannten einschlägigen Einrichtung nachgewiesen werden, wobei mindestens die Hälfte in einer stationären Einrichtung der Altenhilfe erfolgen muss.
  • Bewerbung:  Zusätzlich zu den für die Ausbildung geforderten Unterlagen sind der Nachweis von 850 Stunden praktischer Tätigkeit und eine Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis bereits an einer entsprechenden Abschlussprüfung teilgenommen wurde, der Bewerbung beizufügen.
  • Abschlussprüfung: Die Prüfung fällt umfangreicher aus als in der regulären Ausbildung.
  • Die Gesamtlehrgangsgebühren belaufen sich für die Dauer der Vorbereitung und Prüfung auf 2.560,- €, ggfls. plus zusätzlicher Praxisprobe, und sind nach § 4 Nr. 21 a) aa) umsatzsteuerfrei. Sie setzen sich zusammen aus:
    • dem Schulgeld                                                                                (€ 1.140,-)
    • der Anmeldegebühr                                                                          (€ 460,-)
    • der Prüfungsgebühr inkl. Praxisprobe nach § 27 Abs. 2 VO Soz.M (€ 650,-)
    • je zusätzlicher Praxisprobe                                                               (€ 310,-)