Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Bildungsgutschein anerkannt
Für wen ist die Fortbildung?
Sie möchten den staatlich anerkannten Berufsabschluss zur/zum Erzieher*in erwerben. Sie sind staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in oder staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische Assistent*in. Oder Sie können bereits eine Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachweisen und verfügen noch über keinen einschlägigen Berufsabschluss. Oder Sie verfügen über einen anderen Berufsabschluss und möchten sich neu orientieren (z. B. nach der Familienphase).
Ziele und Inhalte
Der Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung bereitet die Teilnehmenden auf die mündliche, schriftliche und erziehungspraktische Schulfremdenprüfung gemäß der Erzieherverordnung (ErzieherVO, Stand: 21.07.2015) vor. Die Schulfremdenprüfung bietet die Möglichkeit ohne Schulbesuch den schulischen Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung.
Nach erfolgreichem Bestehen der Schulfremdenprüfung ist die staatliche Anerkennung als Erzieher*in noch nicht erreicht. Um die staatliche Anerkennung zu erhalten, muss zunächst das einjährige Berufspraktikum absolviert werden (gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachschulen für Sozialpädagogik).
Inhalte:
Unsere Unterrichtsinhalte richten sich nach dem staatlichen Rahmenlehrplan des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) in seiner aktuell gültigen Fassung. Alle im Pflichtbereich aufgeführten Handlungsfelder und Fächer – Theorie und Praxis – sind prüfungsrelevant.
Die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung staatlich anerkannte*r Erzieher*in umfasst folgende Inhalte:
- Wöchentlicher Unterricht mit 7 Unterrichtseinheiten zur Vermittlung der Inhalte, der im Pflichtbereich des Rahmenlehrplans aufgeführten Handlungsfelder und Lernfelder.
- Vorbereitung der erziehungspraktischen Prüfung inkl. Praxisbesuch
- Vorbereitung der schriftlichen Prüfung im Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ (EBG) und im Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern I“ (BEF I)
- Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Wichtige Hinweise zur Anmeldung für die Schulfremdenprüfung:
Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs ist keine Anmeldung zur Schulfremdenprüfung.
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung erfolgt durch den Teilnehmenden eigenständig und unter Vorlage aller vollständigen und notwendigen Unterlagen bis spätestens 01. Oktober 2027 beim Regierungspräsidium in Freiburg, Referat 76 - Berufliche Schulen. Hier wird dann über den Prüfungsstandort entschieden, der wohnortnah gewählt wird.
Methoden
Wir legen Wert auf praxisnahes und direkt umsetzbares Vorgehen. Dabei leiten uns die Grundsätze von Carl Rogers: Echtheit der Person, Wertschätzung des Anderen und Empathie für unser Gegenüber.
Neben einschlägigen Theorie-Impulsen fördern wir selbständiges Lernen z.B. durch Gruppen- bzw. Projektarbeit. Den Teilnehmenden eröffnen sich neue Erfahrungsräume z.B. durch Eigenarbeit, Rollenspiele oder Simulationen. Aufgabenstellungen aus der individuellen Praxis werden in der Gruppe reflektiert. Darüber hinaus richtet sich die Methodenwahl nach den jeweiligen Bedürfnissen im Kurs.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Sie möchten den staatlich anerkannten Berufsabschluss zur/zum Erzieher*in erwerben. Sie sind staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in oder staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische Assistent*in. Oder Sie können bereits eine Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachweisen und verfügen noch über keinen einschlägigen Berufsabschluss. Oder Sie verfügen über einen anderen Berufsabschluss und möchten sich neu orientieren (z. B. nach der Familienphase). Sie haben mind. die Mittlere Reife und erfüllen die angeführten Zugangsvoraussetzungen.
Es gelten die Aufnahmevoraussetzungen nach § 6, § 10, § 35 und § 36 der Erzieherverordnung (ErzieherVO, Stand: 21.07.2015). Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Sprachniveau B 2.
Termine
Der Vorbereitungskurs findet wöchentlich mittwochs statt. Beginn ist am 15.09.2027 bis zum 26.07.2028. Während der Schulferien und Feiertagen in Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt.
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung erfolgt eigenständig beim Regierungspräsidium durch den Teilnehmenden.
Anmeldefrist ist der 01.10.2027.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Paritätischen Schulen für soziale Berufe gGmbH
Anmeldung
Fortbildungsreferentin
Christin Hoffmann
Tel. 0177-8684573
Anmeldeschluss:
30.07.2027
Der Kurs findet statt, wenn mind. 8 Teilnehmende angemeldet sind.
Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen. Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an fobi@pari-schulen.de an uns zurück.
Unsere Teilnahmebedingungen können Sie unter folgendem Link einsehen.


