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Paritätische Schulen für soziale Berufe -  Hotline 07831/9685-0 Hausach + Offenburg

Wir bilden aus, Wir bilden fort:

Menschlich, Kompetent und Praxisnah

Fort-/Weiterbildung

Berufstätige Menschen wissen um die Bedeutung des lebenslangen Lernens für die berufliche Weiterentwicklung. An den Paritätischen Schulen können Sie Ihre berufliche Qualifikation durch gezielte Fortbildungen in den Bereichen Sozialwesen, Pflege und Gesundheitswesen erweitern.

Die Paritätischen Schulen entwickelt kontinuierlich neue, zukunftsfähige Fortbildungsmaßnahmen, um über ein qualifiziertes Angebot Ihre beruflichen Perspektiven zu sichern.

Zu unserem Angebot zählen auch Seminare in Ihrem Haus. Fragen Sie bei uns an, ob wir Ihr Thema qualifiziert umsetzen können.

Wir sind Kooperationspartner der Paritätischen Akademie Süd und des Paritätischen Bildungswerkes Baden-Württemberg. Außerdem sind wir Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft für berufliche Fortbildung Ortenau.

Eine Übersicht über unsere aktuellen Angebote finden Sie hier.

Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen finden Sie am Seitenende.

INHOUSE-Veranstaltungen

Haben Sie Interesse an Veranstaltungen, die Sie bei uns buchen können, die wir dann bei Ihnen in Ihrer Einrichtung für Ihre Mitarbeiter*innen durchführen werden?

Wir vereinbaren gemeinsam Termine.
Themen und Inhalte der Seminare können gezielt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Sie sparen Reisekosten und Reisezeiten für Ihre Mitarbeiter*innen.

Wir stellen uns gerne auf Ihren hausinternen Bedarf ein.
Fragen Sie nach und sprechen Sie uns an.

 Themenvorschläge für INHOUSE-Fortbildungen:

  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (SIS) (Dauer: 8 UE oder 2 x 4 UE)
  • Leitbild und Konzeptionsentwicklung für Teams in Sozialpädagogischen Einrichtungen  (Dauer: 24 UE)
  • Kognitive Beeinträchtigungen - Risiken erkennen und minimieren (Dauer: 8 UE oder 2 x 4 UE)
  • und gerne weitere auf Anfrage

Betreuungskraft § 53c SGB XI

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Mit Einsatz von Zusätzlichen Betreuungskräften im Sinne des § 53c SGB XI in stationären Einrichtungen sollen betroffene Personen im Alltag unterstützt und damit ihre Lebensqualität erhöht werden. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Die Betreuungskräfte arbeiten in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams.

Gruppenleitung in Wohneinrichtungen

Diese Fortbildung zur Gruppenleitung soll Ihr Rollenverständnis als Führungskraft und Ihre Teamfähigkeit und Führungskompetenz erhöhen. Teams sind komplexe Gebilde aus unterschiedlichsten Menschen, die sich gemeinschaftlich und wechselseitig verstärkend auf ein Ziel hin ausrichten. Hervorragende Teamleistung ist eine Führungsaufgabe, für die TeamleiterInnen ganzheitlich vorbereitet werden müssen.

Medizinisch-pflegerische Qualifizierung

für pädagogische Fachkräfte

Mentor*in und Praxisanleiter*in

In der angebotenen Fortbildung erhalten die Teilnehmer*innen relevantes Wissen und trainieren erforderliche Fähigkeiten, um die praktische Ausbildung zeitlich wie inhaltlich planen, strukturieren und begleiten zu können. Die Inhalte reichen von den zu beachtenden Rahmenbedingungen bis hin zu Fragen, wie Ausbilder*innen ihren Auszubildenden in schwierigen Situationen hilfreich zur Seite stehen können. Dabei geht es auch um die Rolle des/der Ausbilders*in selbst und wie diese für die Auszubildenden förderlich und authentisch gelebt werden kann.

Fortbildungen für Mentor*innen und Praxisanleiter*innen in 4 Teilen (auch einzel buchbar)

In der angebotenen Fortbildung erhalten die Teilnehmer*innen relevantes Wissen und trainieren erforderliche Fähigkeiten, um die praktische Ausbildung zeitlich wie inhaltlich planen, strukturieren und begleiten zu können. Die Inhalte reichen von den zu beachtenden Rahmenbedingungen bis hin zu Fragen, wie Ausbilder*innen ihren Auszubildenden in schwierigen Situationen hilfreich zur Seite stehen können. Dabei geht es auch um die Rolle des/der Ausbilders*in selbst und wie diese für die Auszubildenden förderlich und authentisch gelebt werden kann.

Serviceassistent*in Haus und Betreuung

Teamleitung in der Jugendhilfe

Diese Fortbildung zur Teamleitung soll Ihr Rollenverständnis als Führungskraft und Ihre Teamfähigkeit und Führungskompetenz erhöhen. Teams sind komplexe Gebilde aus unterschiedlichsten Menschen, die sich gemeinschaftlich und wechselseitig verstärkend auf ein Ziel hin ausrichten. Hervorragende Teamleistung ist eine Führungsaufgabe, für die TeamleiterInnen ganzheitlich vorbereitet werden müssen.

Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft qualifiziert Sie zur Leitung einer selbständig wirtschaftenden ambulanten oder stationären Einrichtung nach § 71 SGB XI. Sie zielt auf den Erwerb sowie die Vertiefung von Fähigkeiten und Kenntnissen, wie sie für die zielorientierte Aufgabenbewältigung hilfreich sind.

Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen der Paritätischen Schulen für Soziale Berufe

Anmeldung

Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der Paritätischen Schulen an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Anmeldeschluss schicken wir Ihnen eine verbindliche Aufnahmebestätigung mit Rechnung, die spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fällig ist. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht erfolgen.

Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen.
Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Nur vollständige Anmeldungen können verarbeitet werden.  Die für die Organisation der Veranstaltung notwendigen personenbezogenen Daten werden maschinell verarbeitet, gespeichert und nur an für die Durchführung der Veranstaltung relevante Personen weitergegeben.

Mit der Anmeldung erklären Sie ihr Einverständnis.

Zugangsvoraussetzungen

Sind Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, so sind die für den Nachweis erforderlichen Unterlagen mit der Anmeldung/Bewerbung einzureichen. Ausnahmen erfolgen nur nach Absprache mit uns.

Stornierung

Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine/einen Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absage bis einen Tag vor Anmeldeschluss und gleichzeitiger Nennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in fallen keine Kosten an. Bei später eingehenden Absagen und bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns.

Verschwiegenheitspflicht

Zum Schutz aller Teilnehmer/innen sind alle zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten und Daten im Rahmen der Fortbildung verpflichtet.

Urheberrecht

Die Teilnehmer/innen erwerben für ausgegebene Unterlagen das Recht der eigenen Nutzung, aber nicht der Vervielfältigung und kommerziellen Verwertung.

Änderungen vorbehalten

Wir behalten uns vor, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z.B. Umbaumaßnahmen) räumlich und/oder zeitlich (z.B. wegen Krankheit der Lehrkraft) zu verlegen oder abzusagen (wenn sich nicht die in der Ausschreibung genannte Mindestanzahl an Teilnehmer/innen angemeldet haben) bzw. eine andere Lehrkraft mit gleichwertiger Qualifikation ersatzweise einzusetzen. Eine Ortsverlegung wird spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss bekannt gegeben. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, den Vertrag binnen einer Woche nach Anzeige der Verlegung zu kündigen. Sollte ein Seminar nicht stattfinden können, erhalten Sie die gezahlten Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 

Haftung

Bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind, haftet der Veranstaltungsträger nicht.

Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haften die Paritätischen Schulen gegenüber den Teilnehmern/innen nicht bei Unfällen, es sei denn, der Schaden wurde von den Paritätischen Schulen oder ihren Mitarbeitern/innen schuldhaft verursacht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hausach.